Brandschutzhelfer

Ausbildung beim DRK Neuss

Brandgefahren und Brandfolgeschäden vermeiden

Nutzen Sie Ihre Chance zur Vermeidung von Brandgefahren und Minimierung von Brandfolgeschäden und werden Sie Brandschutzhelfer! Unsere Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die Verantwortung im Brandschutz übernehmen möchten. Die Brandschutzhelfer Ausbildung beim DRK Neuss erfolgt gemäß der DGUV - Information 205-023 & ASR A2.2 und erfüllt damit garantiert alle gesetzlichen Anforderungen. Kursplätze sind bei uns oder als Inhouse-Schulung buchbar.

  • Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen

    Nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 muss eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern im Unternehmen jederzeit verfügbar sein. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei einer normalen Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) nach ASR A 2.2 in der Regel ausreichend. Bei besonderen Gefahren ist die Anzahl entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung zu erhöhen.

  • Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen

    Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Des Weiteren wird den Teilnehmenden ein Grundverständnis zur Vermeidung von Brandursachen vermittelt.

  • Lernen Sie, wie Sie in Notfällen richtig reagieren und Brände verhindern können. Unsere umfassende, vierstündige Brandschutzhelfer-Ausbildung besteht gemäß DGUV Information 205-023 aus zwei Teilen:

    • Theoretischer Teil

      • Grundlagen des Brandschutzes
      • betriebliche Brandschutzorganisation
      • Funktion und Wirkweise von Feuerlöscheinrichtungen
      • Gefahren durch Brände
      • Verhalten im Brandfall
    • Praktischer Teil

      • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
      • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
      • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
      • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
      • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände) 

Hinweise

  1. Personen mit vergleichbarer anderer Ausbildung, z.B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden
  2. Eine Bestellung als Brandschutzhelfer durch den Unternehmer kann erst nach Unterweisung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten erfolgen
  3. Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist eine Wiederholung der Ausbildung in einem kürzeren Abstand erforderlich.
  4. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, zum Beispiel durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

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Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und buchen Sie Ihre Teilnahme in einem unserer Kurse. Gerne bieten wir Ihnen bei ausreichender Teilnehmerzahl auch eine Inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen an. Sprechen Sie uns hierfür gerne an!

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