Wir - der DRK-Kreisverband Neuss e.V. - möchten freiwerdende Stellen bestmöglich besetzen. Wer am besten zu uns passt? Das weißt du als Mitarbeiter:in unseres Teams am besten, denn du kennst unseren Arbeitsalltag und weißt worauf es ankommt. Diese Expertise wollen wir nutzen und dich in die Personalsuche mit einbinden. Motiviere Freunde, Bekannte oder Verwandte, Teil unseres Teams zu werden! Das Engagement für die Empfehlung neuer Mitarbeitenden wird natürlich belohnt.
Du bist bei uns in Voll- oder Teilzeit beschäftigt oder befindest dich in einer Ausbildung bei uns? Dann bekommst du folgende Prämien:
Eine Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro brutto für jeden neu geworbenen Mitarbeitenden in Voll- bzw. Teilzeit (mind. 19,5 Stunden/Woche), die je zur Hälfte bei Vertragsantritt und nach einer Wartezeit von sechs Monaten ausgezahlt wird. Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Hälfte ist, dass der Vertrag des geworbenen Mitarbeitenden nach der Wartezeit weiterhin besteht. Bei geworbenen Teilzeitkräften zwischen 10-19,49 Stunden/Woche und Auszubildende beträgt die Prämie 700 Euro brutto, die analog zum Vorstehenden in zwei Hälften bezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt mit der jeweils nächsten Entgeltabrechnung.
Du bist Minijobber (geringfügige Beschäftigung) bei uns? Dann erhältst du folgende Prämien:
Eine Prämie in Form von sechs steuerfreien Gutscheinen à 50 € für jeden neu geworbenen Mitarbeitenden in Voll- bzw. Teilzeit (mind. 19,5 Stunden/Woche), drei erhältst du monatlich ab Vertragsbeginn der/des geworbenen Mitarbeitenden und drei monatlich nach einer sechsmonatigen Wartezeit. Damit alle Gutscheine geltend gemacht werden können, muss der Vertrag des geworbenen Mitarbeitenden zum Fälligkeitszeitpunkt des jeweiligen Gutscheins, aktiv sein. Bei geworbenen Teilzeitkräften zwischen 10-19,5 Stunden/Woche und Auszubildende beträgt die Prämie insgesamt vier steuerfreie Gutscheine à 50€ analog zum Vorstehenden.
Damit du die entsprechende Prämie erhältst müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Aktion kann mit einer Vorlaufzeit von einem Monat zum Monatsende vom Vorstand geändert werden. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt.
Die Regelung tritt zum 01.03.2024 in Kraft.
Die Teilnahme ist über das entsprechende Formular im Intranet möglich.